Spielgeräte und Spielplätze unterliegen einer gesetzlich geregelten Kontrolle. Zum einen sind die Geräteherstelller bei der Bereitstellung Ihrer Geräte verpflichtet, diese entsprechend geltender Normen, hier u.a. DIN EN 1176, herzustellen.

Die Aussteller und Betreiber der Anlagen sind weiterhin verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Aufbau und die spätere Unterhaltung zu sorgen. Es haben regelmäßige, sogenannte visuelle Kontrollen, je nach Intensität der „Bespielung“ vor Ort stattzufinden. Alle drei Monate sollte eine operative Prüfung erfolgen, die auch die Funktionalität und den Zustand prüft. Und dann erfolgt jährlich eine Jahreshauptinspektion. Für die beiden erstgenannten Prüfungen reicht ein Sachkundenachweis der durchführenden Personen. Die Zulassung zur Jahreshauptinspektion erfordert eine Zertifizierung nach DIN EN 1176.

Wir bieten diese Zusatzleistung über einen externen, unabhängigen Landschaftsarchitekten an, der uns seit Jahren mit seiner Sach- und Fachkunde zur Seite steht.